Personal, Löhne Und DienstplanÖsterreich

Mehr Saisonkräfte aus dem Ausland für Gastro und Hotels erlaubt

Bund und WKO haben die Saisonnier-Kontingente für Tourismus und Gastronomie 2027 und 2028 festgelegt. Sie gelten ab 1. Dezember 2026.

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Kurz und knapp

  • Das Gesamtkontingent umfasst 6.250 Plätze und gilt ab 1. Dezember 2026.
  • 4.250 Plätze gehören zum Grundkontingent, das in Spitzenmonaten um bis zu 50 Prozent überschritten werden darf.
  • 2.000 Plätze sind für Saisonkräfte aus dem Westbalkan vorgesehen.
  • Das AMS prüft vor jeder Bewilligung, ob eine Person aus Österreich die Stelle besetzen kann.

Nach langen Verhandlungen stehen die Saisonnier-Kontingente für den Tourismus 2027 und 2028 fest. Wirtschaftsministerium, Sozialministerium und Wirtschaftskammer haben sich geeinigt.

Das Gesamtkontingent beträgt 6.250 Plätze. Davon sind 4.250 das Grundkontingent. In Monaten mit hohem Bedarf darf es um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Dazu kommen 2.000 Stellen für Saisonkräfte aus dem Westbalkan.

Gemeint sind Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Regeln gelten ab dem 1. Dezember 2026.

Umgesetzt wird die Verordnung vom Arbeitsmarktservice (AMS). Es prüft vor einer Bewilligung, ob die Stelle mit einer beim AMS gemeldeten oder bereits am Arbeitsmarkt integrierten Person besetzt werden kann. Lohn und Arbeitsbedingungen müssen den Vorgaben entsprechen. Arbeitgeber müssen zudem eine ortsübliche Unterkunft nachweisen.

Was bedeutet das für Ihr Restaurant?

Wer für die Wintersaison oder für 2027 Personal aus dem Ausland plant, kennt jetzt den Rahmen. Beginnen Sie früh mit dem Antrag, prüfen Sie den Bedarf beim AMS und klären Sie die Unterkunft, bevor Sie zusagen.

Quellen

Dieser Beitrag fasst die unten genannten Artikel zusammen. Lesen Sie sie für alle Details.

  1. ORF.at · orf.at