Verpackungsvorschriften Gastronomie: 7 Zahlen Hinter dem Neuen EU-Mehrweggesetz (Ratgeber 2026) | HappyChef
Finanzen

Verpackungsvorschriften Gastronomie: 7 Zahlen Hinter dem Neuen EU-Mehrweggesetz

Nicht 'Plastik wird verboten' — ein konkreter Zeitplan mit Fristen, eine Ausnahme, die die meisten Betriebe betrifft, und was der Umstieg wirklich kostet.

In diesem Artikel
  1. Warum das jetzt Ihre Aufmerksamkeit verdient
  2. Die 7 Zahlen
  3. Was der Umstieg Sie kostet — rechnen Sie nach
  4. Was Sie damit diese Woche tun
  5. Kurz zusammengefasst

Ab dem 12. Februar 2027 müssen Sie Gästen erlauben, ein eigenes Gefäß befüllen zu lassen. Ab 2030 dürfen Sie vor Ort keine Einwegverpackung mehr verwenden. Das EU-Verpackungsgesetz (PPWR) ist kein vages Zukunftsversprechen mehr — es sind konkrete Termine, und sieben Zahlen sagen Ihnen genau, was sich ändert, wer eine Ausnahme bekommt und was der Umstieg kostet.

Es kursiert viel Halbwissen über 'die EU verbietet Plastik' — genug, um das ganze Thema zu ignorieren, bis es einen eines Tages doch trifft. Die Realität ist präziser und leichter zu planen: Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) legt eine Reihe konkreter Pflichten für alle fest, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung verkaufen — mit festen Terminen für jeden Teil.

Dies ist ein Haus-Dokument, keine Rechtsberatung — die Verordnung gilt EU-weit, aber die Umsetzung in nationales Recht, Kontrollen und Bußgelder unterscheiden sich je Mitgliedstaat. Fragen Sie bei Ihrem eigenen Branchen- oder Unternehmerverband nach, wie Ihr Land sie genau umsetzt, besonders bei der Ausnahme für kleine Betriebe.

Überall gleich ist Folgendes: Die Verordnung betrifft drei Dinge zugleich. Was Sie einem Gast für die Nutzung eines eigenen Gefäßes berechnen dürfen. Ob Sie zusätzlich zu 'eigenes Gefäß mitbringen' ein echtes Leih-und-Rückgabe-System anbieten müssen. Und ab 2030, ob Sie vor Ort noch Einweggeschirr verwenden dürfen.

Sieben Zahlen geben Ihnen den Kern: zwei Fristen, eine Ausnahme, die die meisten selbstständigen Betriebe betrifft, ein Verbot, ein Zielwert, ein Preis, der anderswo bereits im großen Maßstab läuft, und ein Beweis, dass das System funktioniert. Rechnen Sie mit dem Rechner weiter unten selbst nach, was der Umstieg Sie kostet.

Warum das jetzt Ihre Aufmerksamkeit verdient

PPWR ist kein Vorschlag mehr — sie ist am 26. Februar 2025 als Verordnung in Kraft getreten, was bedeutet, dass sie direkt in jedem Mitgliedstaat gilt, ohne dass ein nationales Parlament sie erst wie bei einer Richtlinie in eigenes Recht umsetzen muss. Die erste harte Frist für die Gastronomie fällt in anderthalb Jahren.

Die Termine kommen schneller, als die meisten Betriebe denken, und sie kommen in Stufen: zuerst das Recht des Gastes auf ein eigenes Gefäß, dann die Pflicht, ein echtes System anzubieten, und erst danach das vollständige Verbot vor Ort. Wer jetzt schon plant, verteilt die Kosten auf drei Jahre, statt 2029 alles auf einmal regeln zu müssen.

Und die Kosten sind genau das, worauf dieser Artikel den Fokus legt — nicht der Gesetzestext, sondern was jede Zahl für einen Betrieb bedeutet, der heute läuft: welche Frist zuerst kommt, ob eine Ausnahme greift, was ein Mehrwegsystem pro Nutzung im Vergleich zu Einweg kostet, und ob das anderswo schon im großen Maßstab funktioniert.

Die 7 Zahlen

In chronologischer und praktischer Reihenfolge — von der ersten Frist bis zum Beweis, dass das System bereits läuft.

1. 12. Februar 2027 — das Recht auf ein eigenes Gefäß

Ab diesem Datum muss jeder Betrieb, der Essen oder Getränke zum Mitnehmen ausgibt, einem Gast erlauben, sein eigenes sauberes, geeignetes Gefäß befüllen zu lassen — den eigenen Becher für den Kaffee, die eigene Box für Pommes, das eigene Glas für die Suppe. Sie dürfen dafür keinen Aufpreis verlangen und diesen Gast nicht schlechter behandeln als jemanden, der die Einwegvariante nimmt.

Das ist der günstigste Schritt zur Umsetzung: Es kommt keine neue Infrastruktur hinzu, nur eine Anweisung an Theke oder Kasse und eine kurze Regel in Ihrem Hygieneprotokoll, wie Sie ein mitgebrachtes Gefäß prüfen und bei zu wenig Sauberkeit ablehnen. Die meisten Betriebe, die das schon erlauben, tun das ohne echte Mehrkosten.

2. 12. Februar 2028 — ein echtes Mehrwegsystem anbieten

Ein Jahr später folgt die schwerere Pflicht: Zusätzlich zum eigenen Gefäß müssen Sie auch ein Mehrwegsystem für die Mitnahme anbieten — ein Gefäß oder einen Becher, den der Betrieb selbst verleiht und den der Gast später (bei Ihnen oder über ein geteiltes Netzwerk) gegen ein Pfand zurückgibt.

Hier liegt die eigentliche Entscheidung: Bauen Sie einen eigenen kleinen Kreislauf mit eigenen Gefäßen auf, oder schließen Sie sich einem bestehenden Netzwerk an, das Waschen, Logistik und Verwaltung gegen eine Gebühr pro Nutzung übernimmt? Zahl sechs weiter unten gibt Ihnen einen realen Preis zum Rechnen.

3. Unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz — wer eine Ausnahme bekommt

Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro fallen unter die KMU-Ausnahme — eine Schwelle, die die meisten selbstständigen Restaurants, Cafés und Caterer im Prinzip erreichen. Das ist eine gute Nachricht, mit einem wichtigen Vorbehalt.

Die Ausnahme gilt für einen Teil der Pflichten, nicht für alle — und welcher Teil genau, unterscheidet sich je Mitgliedstaat und wird noch in Durchführungsregeln weiter ausgestaltet. Gehen Sie nicht davon aus, dass 'klein genug' 'nichts ändert sich' bedeutet: Fragen Sie bei Ihrem eigenen Gastronomie- oder Unternehmerverband genau nach, welche Pflichten Ihre Ausnahme abdeckt und welche nicht, und fragen Sie erneut nach, sobald die nationale Umsetzung veröffentlicht ist.

4. 2030 — das Verbot von Einweg vor Ort

Das ist das gewichtigste Datum. Ab 2030 dürfen Sie vor Ort — also für Gäste, die im Betrieb essen oder trinken — keine Einwegteller, -becher, -besteck und Einzelportionen von Saucen, Bechern oder Schalen mehr verwenden. Das gilt gleichermaßen für Restaurants, Cafés, Hotels und Caterer.

'Vor Ort' ist der Schlüssel: Für Mitnahme und Lieferung bleibt Einwegverpackung erlaubt, solange Sie auch die Mehrwegalternative aus Zahl zwei anbieten. Praktisch betrifft das vor allem Geschirr, das heute vielleicht noch Einweg ist, wenn eine Terrasse schnell umschlagen muss, oder die einzelnen Saucenbecher am Frühstücksbuffet.

Der Weg bis 2030

Vier Termine, in Reihenfolge — vom Recht auf ein eigenes Gefäß bis zum vollständigen Einwegverbot vor Ort.

1
12. Februar 2027 Eigenes Gefäß muss erlaubt sein Ein Gast darf sein eigenes sauberes Gefäß befüllen lassen, ohne Aufpreis.
2
12. Februar 2028 Mehrwegsystem muss angeboten werden Zusätzlich zum eigenen Gefäß muss ein echtes Leih-und-Rückgabe-System für die Mitnahme bestehen.
3
2029 90 % Sammlung über Pfandsystem Mitgliedstaaten erreichen 90 % getrennte Sammlung von Einweg-Getränkeverpackungen — Deutschland liegt bereits bei ~98 %.
4
2030 Einweg vor Ort verboten + 10 % Mehrweg-Mitnahme Einwegteller, -becher, -besteck und -saucen dürfen vor Ort nicht mehr verwendet werden, und 10 % der Mitnahme läuft über ein Mehrwegsystem.

Das deutsche Pfandsystem erreicht heute schon die Sammelquote, die die EU bis 2029 EU-weit erreichen will — der Beweis, dass das im großen Maßstab funktioniert, existiert bereits.

5. 10 % — das EU-Ziel für Mehrweg-Mitnahmeverpackung bis 2030

Bis 2030 müssen mindestens 10 % der von Ihnen verkauften Speisen und Getränke zum Mitnehmen über ein Mehrwegsystem laufen können — das ist das EU-weite Ziel aus Artikel 33 der Verordnung. Wichtig, genau zu lesen: Das ist eine Pflicht, das Angebot in diesem Umfang bereitzustellen, keine Garantie, dass 10 % Ihrer Gäste es tatsächlich wählen.

Für einen Betrieb mit 150 Mitnahme-Bestellungen pro Woche entsprechen 10 % 15 Bestellungen pro Woche über ein Mehrwegsystem — eine Zahl, konkret genug, um sie jetzt schon zu planen. Der Rechner weiter unten rechnet diese Zahl auf Ihre eigene um.

6. 1 bis 5 Euro — was ein Pfand heute schon in der Praxis kostet

Das muss keine Theorie bleiben: Netzwerke, die bereits im großen Maßstab laufen, wie RECUP in Deutschland, verlangen heute schon ein Pfand von meist 1 bis 5 Euro pro Mehrwegbecher oder -gefäß — zurückerstattet, sobald der Gast das Gefäß bei einem beliebigen teilnehmenden Betrieb zurückgibt, nicht nur bei Ihnen.

Diese Zahl ist wertvoll, weil sie zeigt, dass die Logistik bereits existiert und bereits im großen Maßstab funktioniert, nicht weil sie Ihre eigenen Kosten benennt: Das Pfand ist, was der Gast zahlt und (bei Rückgabe) zurückbekommt, während Ihre eigenen Kosten pro Nutzung — Anschaffung, Waschen, Transport, Verlust — separat anfallen. Der Rechner weiter unten lässt Sie mit Ihrer eigenen Schätzung dieser Kosten arbeiten.

Einweg gegenüber Mehrweg — wo die Kosten liegen

Eine illustrative Aufteilung, wohin die Kosten je Verpackung fließen, auf beiden Seiten.

Einweg

55% 25% 20%
Material & Produktion EPR-Gebühr Sammlung & Verwertung

Mehrweg

45% 40%
Anschaffung (abgeschrieben) Waschen & Logistik Verlust & Abschreibung

Das genaue Verhältnis unterscheidet sich je nach Netzwerk und Material — dies zeigt die FORM der Kosten, keinen exakten Preis.

7. 90 % gegenüber 98 % — der Beweis, dass Sammlung im großen Maßstab funktioniert

Bis 2029 müssen Mitgliedstaaten 90 % von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall getrennt sammeln, meist über ein Pfandsystem. Diese Zahl ist kein Ratespiel: Deutschland betreibt schon seit Jahren ein Pfandpflichtsystem für Dosen und Plastikflaschen und erreicht damit eine Sammelquote von rund 98 %.

Für einen Betrieb, der einschätzen muss, ob dieses System in der Praxis funktionieren wird, ist das das überzeugendste Argument: Infrastruktur, Verbrauchergewohnheit und Logistik existieren bereits im nationalen Maßstab, und das EU-Ziel liegt sogar unter dem, was ein Mitgliedstaat heute schon erreicht.

Was der Umstieg Sie kostet — rechnen Sie nach

Die sieben Zahlen oben sagen, was bis wann Pflicht wird. Sie sagen nicht, was es Sie konkret kostet, einen Teil Ihrer Mitnahme über ein Mehrwegsystem laufen zu lassen — das hängt von Ihrem eigenen Volumen und Ihren eigenen Kosten pro Nutzung ab.

Geben Sie Ihre eigenen Zahlen ein. Die Kosten pro Nutzung eines Mehrwegsystems sind eine Schätzung, die Sie selbst festlegen — rechnen Sie mit dem, was ein Netzwerk in Ihrer Region verlangt, oder mit Ihrer eigenen Einschätzung von Anschaffung, Waschen und Verlust, sobald Sie diese kennen.

Rechnen Sie: Einweg gegenüber Mehrweg

Ihr Volumen, Ihre Kosten pro Bestellung, Ihr jährlicher Unterschied.

Heute, alles Einweg
pro Jahr
Bei Ihrem gewählten Anteil
Jährlicher Unterschied
Bestellungen/Woche für das EU-Ziel
10 % Ihres eigenen Wochenvolumens

Die Kosten pro Nutzung des Mehrwegsystems sind eine Schätzung, die Sie selbst festlegen — dies rechnet keine Einsparung bei Abfallentsorgung oder EPR-Gebühr ein, nur die direkten Verpackungskosten.

Das Ergebnis oben zählt keine Einsparung bei der Abfallentsorgung, keine niedrigere EPR-Gebühr (die Gebühr, die Sie bereits für die von Ihnen in Verkehr gebrachte Verpackung zahlen) und keinen möglichen Umsatzanstieg durch Gäste, die eine Mehrwegoption schätzen — dies sind ausschließlich die direkten Verpackungskosten, Einweg gegenüber Mehrweg.

Nutzen Sie es als Ausgangspunkt fürs Budget, nicht als exakte Vorhersage: Der reale Preis pro Nutzung eines Mehrwegsystems hängt vom gewählten Netzwerk ab, wie nah es an Ihrem Betrieb liegt, und wie gut Gäste das Gefäß tatsächlich zurückbringen.

Was Sie damit diese Woche tun

Die Fristen liegen Jahre auseinander, die Vorbereitung muss das nicht — diese Reihenfolge verteilt die Kosten, statt bis 2030 alles auf einmal regeln zu müssen.

Heute

  • Prüfen Sie, ob Sie unter die KMU-Ausnahme fallen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Umsatz) und welche Pflichten sie in Ihrem Land genau abdeckt.
  • Schauen Sie, wie Sie heute schon einen Gast mit eigenem Gefäß behandeln, und passen Sie Ihre Anweisung an Theke oder Kasse vor dem 12. Februar 2027 an.
  • Zählen Sie, wie viele Mitnahme- und Lieferbestellungen Sie pro Woche haben — das ist die Zahl, auf der alles Weitere unten aufbaut.

Vor dem 12. Februar 2028

  • Vergleichen Sie mindestens zwei Mehrwegnetzwerke in Ihrer Region (oder die Kosten für einen eigenen Kreislauf) und fragen Sie deren Preis pro Nutzung ab.
  • Rechnen Sie mit dem Rechner oben nach, was 10 % Ihrer Mitnahme über ein solches System Sie wirklich kostet, mit dem gerade abgefragten Preis.
  • Entscheiden Sie, ob Sie sich einem bestehenden Netzwerk anschließen oder ein eigenes System aufbauen — die erste Option kostet meist mehr pro Nutzung, erfordert aber keine eigene Logistik.

Vor 2030

  • Erfassen Sie, welches Einweggeschirr Sie heute vor Ort noch verwenden — Teller, Becher, Besteck, Saucen — und was die Mehrwegalternative kostet.
  • Bauen Sie diesen Ersatz über die Jahre dazwischen auf, statt 2029 alles auf einmal kaufen zu müssen.
  • Überprüfen Sie Ihre Mitnahmepreise, falls die Kosten pro Nutzung des Mehrwegsystems höher ausfallen als das, was Einweg Sie heute kostet.

Kurz zusammengefasst

PPWR ist keine einzelne Maßnahme, sondern ein Zeitplan: das Recht auf ein eigenes Gefäß 2027, ein echtes Leih-und-Rückgabe-System 2028 und das vollständige Einwegverbot vor Ort 2030 — mit einem Ziel von 10 % Mehrweg-Mitnahme unterwegs.

Die meisten selbstständigen Betriebe fallen für einen Teil dieser Pflichten unter die KMU-Ausnahme, aber nicht für alle — und das System, dem Sie sich anschließen, existiert anderswo in Europa bereits im großen Maßstab, mit einem Pfand von 1 bis 5 Euro und einer Sammelquote, die das EU-Ziel schon heute übertrifft.

Wer jetzt plant, verteilt die Kosten auf drei Jahre. Wer bis 2029 wartet, muss alles auf einmal regeln — und zahlt dafür meist auch mehr.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jetzt schon etwas tun, oder erst bis 2027?

Die erste harte Frist (das Recht auf ein eigenes Gefäß) fällt auf den 12. Februar 2027, aber die Vorbereitung — KMU-Ausnahme prüfen, Bestellvolumen kennen, Netzwerke vergleichen — können Sie schon jetzt beginnen, und das verteilt die Kosten auf die kommenden Jahre statt alles auf einmal zu regeln.

Gilt die KMU-Ausnahme automatisch, oder muss ich sie beantragen?

Die Schwelle (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) gilt kraft Gesetzes, wenn Sie sie erfüllen, aber welche konkreten Pflichten die Ausnahme abdeckt, unterscheidet sich je Mitgliedstaat — fragen Sie bei Ihrem eigenen Gastronomie- oder Unternehmerverband nach, sobald die nationale Umsetzung veröffentlicht ist.

Darf ich für Mitnahme und Lieferung weiter Einwegverpackung verwenden?

Ja, für Mitnahme und Lieferung bleibt Einwegverpackung erlaubt, solange Sie ab dem 12. Februar 2028 zusätzlich zur Einwegoption auch ein echtes Mehrwegsystem anbieten. Das vollständige Verbot ab 2030 gilt nur für die Nutzung vor Ort.

Was kostet mich ein Mehrwegsystem jetzt konkret?

Das hängt vom Netzwerk und Ihrem eigenen Volumen ab — Netzwerke im großen Maßstab verlangen vom Gast ein Pfand von 1 bis 5 Euro pro Gefäß, während Ihre eigenen Kosten pro Nutzung (Anschaffung, Waschen, Transport, Verlust) separat anfallen. Geben Sie Ihre eigene Schätzung im Rechner oben ein, um Ihren eigenen jährlichen Unterschied zu sehen.

Betrifft das nur Deutschland oder Österreich?

Nein, die Verordnung gilt EU-weit und direkt in jedem Mitgliedstaat — aber die Umsetzung in nationale Kontrollen und Bußgelder sowie der genaue Umfang der KMU-Ausnahme unterscheiden sich je Land. Prüfen Sie zusätzlich zu diesem Artikel Ihre eigenen nationalen Bestimmungen.

Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext?

Der vollständige Text ist als Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht — dieser Artikel ist eine praktische Zusammenfassung für die Gastronomie, keine Rechtsberatung, und Details der Umsetzung je Land können sich noch ändern.