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Der Minijob in der Gastronomie: 4 Zahlen Hinter der 603-Euro-Grenze

Die deutsche Gastronomie läuft in weiten Teilen über Minijobber — und die Verdienstgrenze verschiebt sich jedes Jahr. Vier Zahlen, dazu ein Rechner, der mit Ihrem eigenen Stundenlohn und Ihren Stunden prüft, ob dieser Monat noch passt.

In diesem Artikel
  1. Was ist ein Minijob, in einem Satz?
  2. 1. 603 € — die Grenze, die sich jedes Jahr selbst neu berechnet
  3. 2. 31 % — der Pauschalsatz, der teurer ist, als er aussieht
  4. 3. 2 — die zwei Monate, die Sie überschreiten dürfen, über ein gleitendes Jahr
  5. Rechner: sprengt dieser Monat die 603-Euro-Grenze?
  6. 4. 2.000 € — die Gleitzone, in der der Beitrag mitwächst

Betreten Sie fast ein beliebiges deutsches Restaurant, vom Dönerladen an der Ecke bis zum Sterne-Lokal, arbeitet dort ein guter Teil des Personals im Minijob: eine begrenzte Wochenstundenzahl, für einen Lohn unterhalb einer gesetzlichen Grenze — steuerfrei für die Beschäftigten, mit einem festen, vereinfachten Satz für den Arbeitgeber. Schätzungen zufolge arbeiten allein in der deutschen Gastronomie mehr als eine Million Menschen auf diese Weise. Das ist keine Ausnahme von der Personalplanung — das ist die Personalplanung.

Das Problem: Diese Grenze steht nicht still. Seit 2022 ist sie gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und verschiebt sich jedes Jahr zum 1. Januar. Wer dieses Jahr exakt nach Vorschrift plant, plant im nächsten Jahr womöglich mit einer veralteten Zahl — und die Gastronomie ist ausgerechnet die Branche, die die beiden eingebauten Ausnahmen von der Regel am häufigsten braucht und am häufigsten falsch versteht. Dieser Artikel erklärt die vier Zahlen, auf denen die ganze Regelung ruht, und endet mit einem Rechner, der Ihren eigenen Stundenlohn und Ihre Stunden gegen die Grenze dieses Monats prüft.

Was ist ein Minijob, in einem Satz?

Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung) ist eine deutsche Beschäftigungsform, bei der jemand arbeiten kann, ohne dass der Lohn der regulären Einkommensteuer oder dem vollen Sozialversicherungssystem unterliegt, solange der Monatsverdienst unter einer gesetzlichen Grenze bleibt — 603 Euro im Jahr 2026. Der Arbeitnehmer behält den vollen Bruttolohn; der Arbeitgeber zahlt stattdessen ein festes, vereinfachtes Abgabenpaket.

Die Grenze steht nicht still: ihr Verlauf seit der Kopplung an den Mindestlohn
JahrMindestlohn/StundeMinijob-Grenze/Monat
2013–Sep. ’228,50 € → 10,45 €450 € (fest)
Okt. ’2212,00 €520 €
202412,41 €538 €
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €

1. 603 € — die Grenze, die sich jedes Jahr selbst neu berechnet

Bis 2022 war die Minijob-Grenze ein fester Betrag: 450 Euro, jahrelang unverändert. Seit der Reform vom Oktober 2022 ist das vorbei. Die Grenze wird nun rechnerisch aus dem Mindestlohn abgeleitet: 130 Stunden zum aktuellen Mindestlohn, geteilt durch 3, auf einen vollen Euro gerundet. Beim Mindestlohn von 13,90 € ab dem 1. Januar 2026 ergibt das (130 × 13,90) ÷ 3 = 602,67 €, gerundet auf 603 €.

Das hat eine praktische Folge, die kaum eine Planungssoftware von sich aus löst: ein Dienstplan, der dieses Jahr sicher unter der Grenze bleibt, kann im nächsten Jahr unbemerkt darüber liegen — nicht weil sich der Stundenlohn geändert hat, sondern weil die Grenze mit dem Mindestlohn mitwandert. Wer eine Minijobberin oder einen Minijobber seit Jahren fest für 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn einplant, muss diesen Plan zum 1. Januar neu durchrechnen. Die Faustregel für die Stundenzahl pro Monat, die beim Mindestlohn noch unter die Grenze passt: 603 ÷ 13,90 ≈ 43,4 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche.

Die bewegliche Grenze

Die Minijob-Grenze seit der Kopplung an den Mindestlohn

€450
2013–’22
€520
okt ’22
€538
2024
€556
2025
€603
2026

Seit Oktober 2022 ist die Grenze kein fester Betrag mehr, sondern 130 Stunden × Mindestlohn, geteilt durch 3, gerundet. Jede Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar verschiebt die Grenze automatisch mit — ohne dass es dafür ein neues Gesetz braucht.

2. 31 % — der Pauschalsatz, der teurer ist, als er aussieht

Der Reiz des Minijobs liegt nicht in einem niedrigeren Satz für den Betrieb. Er liegt in der Einfachheit für die Beschäftigten: keine Einkommensteuer, keine eigenen Sozialabgaben, der volle Bruttolohn in der Tasche. Für den Arbeitgeber ist es umgekehrt. Bei einem gewerblichen Minijob zahlen Sie ein Pauschalpaket von etwa 13 % pauschaler Krankenversicherung + 15 % pauschaler Rentenversicherung + 2 % pauschaler Lohnsteuer + rund 1,3 % an kleineren Umlagen (Umlage U1 Krankheit, U2 Mutterschaft, Insolvenzgeldumlage) — zusammen rund 31 % (die Unfallversicherung kommt separat hinzu und variiert je nach Branche und Berufsgenossenschaft).

Vergleichen Sie das mit einer regulären, voll versicherten Teilzeitkraft: Dort zahlt der Arbeitgeber üblicherweise rund 20 bis 21 % an Arbeitgeberbeiträgen auf den Bruttolohn. Mit anderen Worten: ein Minijobber kostet Sie, je verdientem Euro, mehr als eine Kollegin auf der regulären Lohnliste — nicht weniger. Was den Minijob attraktiv macht, ist nicht der Satz; es ist, dass Sie sich Lohnbuchhaltung, Lohnsteuerabzug und eine individuelle Sozialversicherungsabrechnung pro Beschäftigtem sparen und die Beschäftigten für diese wenigen Stunden netto mehr behalten. Rechnen Sie einen Minijob nie als „günstiger“ vor, ohne die 31 % neben die 21 % zu legen.

Wohin die 31 Cent gehen

Arbeitgeberkosten auf jeden Euro Lohn — Minijob gegenüber einer regulären Teilzeitkraft

Minijobber (Pauschalsatz)
31%
Reguläre Teilzeitkraft (indikativ)
21%

Der Pauschalsatz des Minijobs liegt höher als der reguläre Arbeitgeberbeitrag — der Vorteil steckt im Verwaltungsaufwand, nicht in der Rechnung.

3. 2 — die zwei Monate, die Sie überschreiten dürfen, über ein gleitendes Jahr

Manche Monate laufen aus dem Ruder: Silvester, eine große Firmenfeier, eine kranke Kollegin, für die ein Minijobber einspringt. Das Gesetz sieht dafür genau eine Ausnahme vor: Ein gelegentliches, dem Anlass nach unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist für maximal 2 Monate erlaubt, sofern der Verdienst in diesen Monaten das Doppelte der Grenze nicht übersteigt — 2026 also maximal 1.206 € pro Überschreitungsmonat.

Das Detail, das die meisten Erklärungen auslassen: Diese zwei Monate werden nicht pro Kalenderjahr gezählt, sondern über ein gleitendes Zeitjahr von zwölf Monaten. Ein Minijobber, der schon im Dezember des Vorjahres über die Grenze kam und dieses Jahr im November erneut, kann also bereits bei der zweiten Überschreitung innerhalb desselben Zeitjahres sein, obwohl das Kalenderjahr gerade erst begonnen hat. Genau die beiden Spitzen, die die Gastronomie jedes Jahr kennt — die Weihnachts- und Silvestersaison —, sind die Momente, in denen das am häufigsten schiefgeht. Eine dritte Überschreitung innerhalb dieses Zeitjahres, oder ein einzelner Monat, der selbst über 1.206 € liegt, kostet den Minijob-Status rückwirkend — mit einer Nachzahlung der vollen Sozialversicherungsbeiträge, nicht nur des Pauschalsatzes.

Rechner: sprengt dieser Monat die 603-Euro-Grenze?

Geben Sie Stundenlohn, vertragliche Wochenstunden und eventuelle Mehrstunden diesen Monat ein und wählen Sie, wie oft diese Person die Grenze im laufenden Zeitjahr bereits überschritten hat. Der Rechner zeigt live, wie viel Spielraum bleibt — und ob dies noch die Ausnahme, die absolute Obergrenze oder den Verlust des Status betrifft.

Minijob-Check

Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Dienstplan

zum Beispiel eine Silvester- oder Eventschicht

Verdienst diesen Monat

€434

Spielraum bis 603 €

€169

Als Minijob (≈31 %)

€569

Als reguläre Teilzeitstelle (≈21 %, zum Vergleich)

€525

Der Vergleich mit einer „regulären Teilzeitstelle“ ist bewusst indikativ: Der genaue Arbeitgeberbeitrag auf einer vollen Lohnabrechnung hängt von der Krankenkasse der Beschäftigten und der Gefahrenklasse Ihrer Berufsgenossenschaft ab. Der Kern des Vergleichs bleibt jedoch bestehen: der Minijob ist nie die günstigere Option pro Euro Lohn — er ist die einfachere.

4. 2.000 € — die Gleitzone, in der der Beitrag mitwächst

Über der Minijob-Grenze landen Sie nicht sofort im vollen System. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich (früher die „Gleitzone“, umgangssprachlich auch Midijob genannt). Dort zahlt der Arbeitgeber ab dem ersten Euro über der Grenze den vollen, normalen Arbeitgeberanteil — der Beitrag der Beschäftigten selbst steigt jedoch allmählich, von nahezu null knapp über 603 € bis zum vollen Satz bei 2.000 €. Für einen Minijobber, der strukturell mehr Stunden braucht, als die Grenze erlaubt, ist das oft der logische nächste Schritt — kein Sprung in ein volles Arbeitsverhältnis.

Die Aufzeichnungspflicht, unabhängig vom Betrag

Unabhängig von der Grenze gilt für Minijobber in der Gastronomie die gewöhnliche Aufzeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz (§17): Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens sieben Tage später erfasst und zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Ein Minijobber, der sicher unter 603 € bleibt, ist davon nicht automatisch befreit — es handelt sich um eine eigenständige Pflicht mit einem eigenen Bußgeld bei Kontrolle.

Vier Begriffe im Überblick

Minijob (geringfügige Beschäftigung)
eine Beschäftigung, deren Monatslohn unter der gesetzlichen Grenze bleibt — steuerfrei für die Beschäftigten, Pauschalsatz für den Arbeitgeber.
Geringfügigkeitsgrenze
die monatliche Verdienstgrenze selbst, seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und dadurch jährlich neu festgelegt.
Übergangsbereich / Midijob
die Gleitzone von 603,01 € bis 2.000 € im Monat, in der der Beitrag der Beschäftigten allmählich bis zum vollen Satz ansteigt.
Gelegentliche Überschreitung
die erlaubte, unvorhersehbare Überschreitung der Grenze, begrenzt auf 2 Monate pro Zeitjahr und jeweils auf das Doppelte der Grenze.

Diesen Monat noch zu erledigen

  1. Prüfen Sie für jeden Minijobber, ob der aktuelle Dienstplan noch unter 603 € bleibt, nachdem der Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen ist — ein unveränderter Plan kann ein verändertes Ergebnis liefern.
  2. Führen Sie pro Beschäftigtem einen laufenden Zähler, wie oft die Grenze in diesem Zeitjahr bereits überschritten wurde — nicht nur in diesem Kalenderjahr.
  3. Kontrollieren Sie, ob die Zeiterfassung nach §17 Mindestlohngesetz aktuell ist, unabhängig davon, ob der Lohn unter der Grenze bleibt.

Die Zahl, die in Bewegung bleibt

Der Minijob ist keine statische Regel, die man einmal nachschlägt und dann vergisst — er ist eine jährlich neu berechnete Zahl, mit zwei eingebauten Ausnahmen, die genau in die geschäftigsten Wochen des Gastro-Kalenders fallen. Wer die vier Zahlen aus diesem Artikel kennt — 603 €, 31 %, 2 Monate über ein Zeitjahr und die Gleitzone bis 2.000 € —, hat die Regelung im Griff. Der Rechner oben erledigt den Rest, mit den Zahlen Ihres eigenen Dienstplans.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob genau?

Ein Minijob ist eine deutsche Beschäftigungsform, bei der der Monatsverdienst unter einer gesetzlichen Grenze bleibt (603 € im Jahr 2026). Die Beschäftigten zahlen darauf weder Einkommensteuer noch eigene Sozialabgaben; der Arbeitgeber zahlt stattdessen einen pauschalen, vereinfachten Satz von rund 31 %.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber in der Gastronomie arbeiten?

Es gibt keine eigene Stundenobergrenze — nur der Monatsverdienst zählt. Beim Mindestlohn 2026 von 13,90 € entspricht das etwa 43,4 Stunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche. Wer pro Stunde mehr verdient, darf innerhalb derselben Grenze weniger Stunden arbeiten.

Was passiert, wenn ein Minijobber in einem Monat zu viel verdient?

Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zum Doppelten der Grenze erlaubt (1.206 € im Jahr 2026), und das maximal 2-mal innerhalb eines gleitenden Zeitjahres von zwölf Monaten. Ein drittes Mal, oder ein Betrag über 1.206 €, lässt den Minijob-Status rückwirkend entfallen.

Gilt die Ausnahme zweimal pro Kalenderjahr oder zweimal pro Zeitjahr?

Pro gleitendem Zeitjahr von zwölf Monaten, nicht pro Kalenderjahr. Eine Überschreitung im Dezember eines Jahres und erneut im November des Folgejahres kann bereits die zweite Überschreitung innerhalb desselben Zeitjahres sein.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Ein Minijob bleibt unter 603 € im Monat. Darüber, bis 2.000 € im Monat, liegt der Übergangsbereich (auch Midijob genannt): Der Arbeitgeber zahlt ab dem ersten Euro über der Grenze den vollen Beitrag, während der Anteil der Beschäftigten allmählich bis zum vollen Satz bei 2.000 € steigt.

Ist ein Minijobber von der Zeiterfassung befreit?

Nein. Die Aufzeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz (§17) — Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstages innerhalb von sieben Tagen erfassen und zwei Jahre aufbewahren — gilt unabhängig von der Verdienstgrenze.